Jeder Topf findet seinen Deckel

…und jeder an unserer Schule den richtigen Abschluss.

Wir bieten bei uns an der Siegfried-Lenz-Schule alle möglichen Abschlüsse an. Hier findet ihr/finden Sie eine Übersicht des Landes. In den Bereichen 9/10 sowie der Oberstufe findet ihr und finden Sie hierzu weitere Informationen sowie den möglichen Wegen dahin.

Abschlüsse

Im Frühjahr jedes Jahres stehen die Zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) an. In Schleswig-Holstein werden diese Prüfungen seit 2009 zentral geschrieben. Durch einheitliche Bewertungskriterien und Anforderungen sind an allen Schulen im Land und für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bedingungen gegeben. Damit wird den bundesweit geltenden Bildungsstandards Rechnung getragen und ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung und -verbesserung geleistet. Damit soll den Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft und gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Für die Zentralen Abschlussprüfungen erhalten derzeit alle Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (1. Fremdsprache) dieselben Aufgaben.

Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in Jahrgangsstufe 9:
— freiwillige Teilnahme auf Antrag der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen
— verpflichtete Teilnahme: Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen können durch Beschluss der Klassenkonferenz zur Teilnahme an der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 aufgrund des erreichten Leistungsstandes am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 gefährdet erschein.

Mehr Infos gibt es hier:

https://za.schleswig-holstein.de/

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/Z/zentrale_abschluesse/Durchfuehrungsbestimmungen_ESA_MSA.html

Prüfung zum Mittleren Schulabschluss in Jahrgangsstufe 10:
- reguläre Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen
- An einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe kann die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler von der Teilnahme an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss befreien, wenn aufgrund des erreichten Leistungsstandes am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 zu erwarten ist, dass sie oder er in die Oberstufe versetzt werden wird.

Mehr Infos gibt es hier:

https://za.schleswig-holstein.de/

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/Z/zentrale_abschluesse/Durchfuehrungsbestimmungen_ESA_MSA.html